Allgemeine Fragen und Informationen:
Energieausweis - Warum Energieausweis?
Solch ein Energieausweis ist immer für 10 Jahre gültig und sollte jeweils den vorhandenen Energiestandard eines Gebäudes wiederspiegeln. Daraus ergibt sich, dass mit jeder baulichen (Wärmedämmung, neue Fenster etc.) oder anlagentechnischen Veränderung (Heizung, Lüftung etc.) auch ein neuer Energieausweis ausgestellt werden sollte. Dieser Ausweis muss bei kommerziellen Anbietern z.B. durch Makler bereits für die Immobilienanzeige vorliegen. Er ist spätestens beim Abschluss des Kauf- oder Mietvertrages dem Käufer bzw. Mieter vorzulegen.
Grundsätzlich gilt: Der Energiebedarf eines Gebäudes ist maßgeblich für den Energieausweis. Hierzu wird von dem Gebäude rechnerisch ein Modell erstellt und dieses wird fiktiv beheizt bzw. genutzt. Aus der so ermittelten Bilanz zwischen Energiegewinnen und –verlusten wird der Energie-Bedarf eines Gebäudes errechnet. Das Ergebnis ist der Bedarfsausweis. Wie von jeder Regel gibt es aber auch hier ein paar Ausnahmen. Wenn Sie
- alle wesentlichen Energieverbräuche des Gebäudes über einen Zeitraum von mindestens den letzten 3 Jahren kennen,
- das Gebäude mindestens 5 Wohneinheiten hat oder einem Wärmeschutznachweis (z.B. Bauantrag) nach 1979 hat
dann dürfen Sie für die Erstellung eines Energieausweises auch die tatsächlichen Verbrauchswerte heranziehen.
Erneuerbare Energien - Welche Möglichkeiten gibt es?
Durch die Bundesförderung energieeffiziente Gebäude wird ausschliesslich der Einsatz von regenerativer Energie bei Heizung und Warmwassererzeugung gefördert. So werden beispielsweise
- thermische Solaranlagen
- automatisch beschickte Holzöfen und
- verschiedene Wärmepumpen
mit einem Zuschuss gefördert. Je nachdem welche vorhandenen Heizungssysteme verbessert oder getauscht werden, gibt es zur Basisförderung weitere Zulagen.
Klassische Gas-Brennwertheizungen sind nicht mehr förderfähig.
PV-Anlagen erzeugen Strom und dienen daher nur bedingt zur Beheizung eines Gebäudes. Aktuell ist daher keine direkte Bezuschussung von PV-Anlagen möglich. Allerdings gibt es für den erzeugten Strom eine feste Einspeisevergütung, die von der Menge und dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme der PV-Anlage abhängig ist. Zur Zeit (01/2023) liegt diese Vergütung bei ca. 8 ct/kWh. Ausserdem können für die Anschaffung von PV-Anlage zinsgünstige Kredite bei der KfW beantragt werden.
Die Anschaffungskosten für Batteriespeicher sind aktuell immer noch relativ hoch und die Nutzungsdauer ist meist auf einige tausend Ladezyklen beschränkt. Geht man davon aus, dass der PV-Strom selbstgenutzt wird, so spart man im Einkauf etwa 40 ct/kWh (Durchschnittspreis Stand 01/2023). Da jede eingespeist kWh aktuell mit ca. 8 ct/kWh wird, liegt die Ersparnis von gespeichertem, selbsterzeugtem Strom bei ca. 32 ct/kWh. Insofern sollte vor der Anschaffung eines Batteriespeichers eine exakte Wirtschaftlichkeitsbetrachtung erfolgen.
Fördermittel - Welche Förderung?
Mit der neuen Bundesförderung energieeffizienter Gebäude, kurz BEG, fördert die Regierung sowohl den energieeffizienten Neubau als auch die energetische Modernisierung von Bestandsgebäuden. Dabei sollen unter dem Dach des BEG alle bisherigen Förderprogramme des Bundes, ob Zuschuss oder Kredit zusammengefasst werden, wobei die KfW sich auf die Vergabe von Krediten konzentrieren wird und das BAFA zukünftig die Zuschüsse verwaltet. Im Rahmen des BEG wird dann nur noch zwischen Einzelmaßnahmen und Komplettsanierung von Wohn- bzw. Nichtwohngebäuden zum Effizienzhaus unterschieden.
Durch die KfW hat in sich der Begriff des Effizienzhauses etabliert. Hierbei handelt es sich um ein Gebäude, dass gemessen an einem vom Gebäudeenergiegesetz (GEG) definierten Standard lediglich X% an Energie bedarf. Im Neubau sind die Anforderungen natürlich strenger, als die ohnehin schon geltenden Vorgaben des GEG. Hier gibt es ein
- Effizienzhaus 40 bzw. 40plus, was aber nur noch mit einer Zusatzoption 'Nachhaltigkeit' gefördert wird
Bei der Modernisierung sind die Anforderungen an diese Klassen fast nicht zu erreichen, daher gibt es hier das
- Effizienzhaus 85, 70, 55 und jetzt neu sogar 40 bzw. 40plus
In allen Fällen wir immer das gesamte Gebäude betrachtet. Erfüllt ein Gebäude die Anforderung an ein Effizienzhaus, so erhalten Sie im Rahmen der BEG z.B. ein zinsverbilligtes Darlehen zzgl. eines Tilgungszuschusses. Letzterer fällt um so höher aus je besser die Energieeffizienz des Gebäudes ist. Bisher nur bei der Modernisierung, zukünftig aber auch im Neubau kann alternativ statt dem Darlehen auch ein Investitionszuschuss gewährt werden. Dieser orientiert sich am Tilgungszuschuss. Beide Zuschüsse lassen sich noch durch sogenannte Boni aufbessern.
Die jeweilige Zuschusshöhe muss nach den aktuellen Förderbedingungen ermittelt werden.
Eindeutige Antwort – NEIN. Sie können auch Fördermittel erhalten, wenn Sie nur einzelne Maßnahmen durchführen. Erneuern Sie beispielsweise nur die Fenster, so können Sie auch hier Fördermittel von der BEG als Darlehen oder als Investitionszuschuss erhalten, allerdings sind die Anforderungen an diese Maßnahme dann deutlich höher, als es das GEG vorgeben würde. Auch die Erneuerung und die Optimierung der Heizungsanlage mit einem Brennwertgerät ist unter Umständen förderfähig, wenn Sie die Nutzung erneuerbarer Energie ebenso einplanen.
Zusätzlich zu den Maßnahmen, die die Bundesregierung im Rahmen des BEG fördert, gibt es auch Förderprogramme des Landes NRW. Diese lassen sich manchmal mit den Programmen der BEG kumulieren, was jedoch im Einzelfall geprüft werden muss. Wie immer gilt auch bei den Landes-Fördermitteln – erst beantragen, dann beauftragen! In manchen Fällen gibt es auch lokale Förderungen durch die Kommunen, die Energieversorgungsunternehmen oder andere.
Die maximale Förderquote dasrf laut BEG 60% nicht überschreiten.
iSFP - individueller Sanierungsfahrplan / Energieberaung DIN 18599
Das BAFA fördert die Erstellung einer umfassenden Energieberatung sowohl im Wohn- (iSFP) als auch Nichtwohngebäude (Modul 2). In beiden Fällen muss das erstellte Gutachten strengen Vorgaben des BAFA entsprechen und produktneutral über sinnvolle Modernisierungen informieren. Der sogenannte iSFP muss hierbei mit einem extra hierfür vom BAFA entwickeltem Drucktool erstellt werden.
Da die Aufstellung des iSFP (bzw. Gutachten nach Modul 2) in die Verantwortung des Sachverständigen fällt, wird auch die Förderung direkt an den Sachverständigen ausgezahlt. Somit erhalten Sie eine Rechnung über die Gesamtsumme des vereinbarten Honorars inkl. Steuer. Hiervon wird die Förderung durch das BAFA abgezogen, so dass nur noch ein geringer Eigenanteil als Zahlbetrag für Sie übrig bleibt.
Nein. Der Fahrplan soll aufzeigen, welche energetischen Modernisierungen sinnvoll sind und in welcher Reihenfolge sie optimalerweise ausgeführt werden sollten. Eine Verpflichtung zur Umsetzung besteht nicht. Wird jedoch eine Maßnahme aus dem Fahrplan umgesetzt so erhalten Sie in der Regel einen Bonus bei der Förderung im Rahmen der BEG.
Schimmelpilzbefall - Welche Ursachen gibt es?
Das Auftreten einer Schimmelpilzbildung in Gebäuden kann viele Ursachen haben. Zwei grundlegende Voraussetzungen sind aber in jedem auftretenden Befall gegeben:
- Ausreichende Feuchtigkeit und
- Vorhandene organische Substanzen
Woher die Feuchtigkeit stammt ist meist Grundlage der Untersuchungen, denn oft liegt kein offensichtliches Eindringen von Wasser infolge einer Undichtigkeit vor. Ausreichende Feuchtigkeit bedeutet auch nicht, dass fließendes Wasser oder kleine Pfützen vorhanden sein müssen. Bereits ab einer relativen Luftfeuchtigkeit von 80% über mehrere Tage kann sich ein Schimmelpilzbefall einstellen.
Manchmal ja. Sogenannte Wärmebrücken sind Stellen in der Außenhülle eines Gebäudes, an denen der Wärmeschutz unterbrochen oder zumindest deutlich schlechter ist. Klassische Beispiele hier für sind auskragende Betonbauteile, wie z.B. Balkone oder andere Bauteile, die von Innen nach Außen durchgehen. Aber. Aber auch die einfache Außenwandecke bildet eine Wärmebrücke, weil hier der kalten Außenfläche der Ecke (2x Wandstärke) nur eine sehr kleine warme Innenecke gegenübersteht. Somit sinkt die Oberflächentemperatur an der Innenseite und im Gegenzug steigt dort die relative Luftfeuchtigkeit – denn warme Luft kann bekanntlich mehr Feuchtigkeit aufnehmen als kalte Luft.
Im Prinzip ja, denn beim Lüften erfolgt gerade in der kalten Jahreszeit mit dem Austausch der Luft auch eine Reduzierung der Luftfeuchtigkeit im Gebäude. Insofern kann als Ursache für einen Schimmelpilzbefall oft auch das mangelnde Lüftungsverhalten des Nutzers gesehen werden. Manchmal kommen auch beide Ursachen, Lüftungsverhalten und Wärmebrücke zu einer unglücklichen Kombination zusammen. Bei einerr Raumtemperatur von 21° C und 60% rel. Feuchte genügen schon 16° an der Oberfläche eines Bauteils, damit der biologische Prozess in Gang kommen kann – und dies kann schon mal hinter der Schrankwand an einer ungedämmten Außenwand vorkommen.
Eigentlich nicht, wenn man alles richtig macht. Allerdings können nicht beachtete Wärmebrücken das Problem verstärken, denn der Temperaturunterschied auf der Innenseite kann ggfs. noch gravierender ausfallen. Ansonsten sollte infolge der Wärmedämmung aber die Oberflächentemperatur auf der Wandinnenseite höher sein und somit einem Schimmelpilzbefall vorbeugen.
Bei neuen Fenstern ist es etwas komplizierter, denn üblicherweise waren die Glasflächen früher die kältesten Stellen im Raum – wer erinnert sich nicht gerne zurück an die Eisblumen an Omas Fenstern. Neue Fenster, insbesondere 3-fach verglaste, haben einen erheblich besseren Wärmeschutz, leider manchmal auch besser als die umgebende Außenwand. Wenn also beim Fenstertausch nicht auch die Fassade mit betrachtet wird, kann es im Einzelfall dazu kommen, dass die Fensterlaibungen nun zu kritischen Bauteil werden und da hier meistens mit Gips verputzt, tapeziert oder gestrichen ist, stehen auch direkt organische Substanzen als Nährboden zur Verfügung.
Nicht zwingend, aber oft empfehlenswert. Ein weiteres Problem bei neuen Fenstern ist die vorgeschriebene Dichtigkeit der Fenster. Während durch die alten Dichtungen (wenn überhaupt vorhanden) immer auch ein Luftaustausch vonstatten ging, muss dies nun auf andere Weise erfolgen. Ob dieser Luftwechsel manuell, also durch Lüften oder durch technische Unterstützung erfolgen muss, ergibt das sogenannte Lüftungskonzept, dass gerade bei Fensteraustausch immer zu empfehlen ist. Gerade in vermieteten Objekten ist es daher sinnvoll, die notwendige Lüftung technisch zu unterstützen, denn der hygienische Luftwechsel muss auf jeden Fall unabhängig vom Nutzer funktionieren.